- Bedingtgut
- Be|dịngt|gut 〈n. 12u〉 Kommissionsware, Ware, die bei Nichtverkauf zurückgegeben werden kann
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Be|dịngt|gut, das <o. Pl.>: Kommissionsgut.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Bedingtgut — Be|dịngt|gut, das; [e]s (für Kommissionsgut) … Die deutsche Rechtschreibung
Konditionsgut — Konditionsgut, Kommissionsgut, Bedingtgut, Buchhandel: Waren, die der Sortimenter bei Nichtverkauf nach einer vereinbarten Frist an den Verlag zurücksenden kann (Remittenden) oder die er für eine weitere Frist unberechnet am Lager behält… … Universal-Lexikon